Landesvereinigung Berlin
   
 

Das Schiedsamt

  • Das Schiedsamt ist die Stelle, an der die außergerichtliche Streitschlichtung stattfindet.
  • Die Einrichtung eines  Schiedsamtsbezirks, dessen Abgrenzung und die Bestimmung des  Dienstsitzes der Schiedsperson obliegt dem jeweiligen Bezirksamt.
  • Die Schiedspersonen sind Landesehrenbeamte auf Zeit. Sie werden von den Bezirksverordnetenversammlungen gewählt und vom Präsidenten des jeweils zuständigen Amtsgerichtes ernannt.
  • Aufgrund des durch sie abgelegten Diensteides sind die Schiedspersonen zur uneingeschränkten Verschwiegenheit und unparteiischen Amtsführung verpflichtet.
  • Die Dienstaufsicht über die Schiedsperson übt der Präsident des Amtsgerichtes aus, in dessen Bezirk die Schiedsperson ihren Amtssitz hat.
  • Der Präsident des Amtsgerichtes ist Dienstvorgesetzter der  Schiedsperson.

Die Schiedsperson ist für Ihren "Fall" zuständig, wenn der/die Antragsgegner/in im Schiedsamtsbezirk wohnt. Wohnt der/die Antragsgegner/in in einem anderen Bezirk, so muss bei der dort tätigen Schiedsperson  der Antrag zur Streitschlichtung aufgegeben werden.

Welche  Schiedsperson ist für Sie  zuständig ?

Über den Link Schiedspersonensuche können Sie Ihr zuständiges Schiedsamt und die zuständige Schiedsperson heraussuchen.

Welchen Erfolg können Sie sich vom Gang zum Schiedsamt versprechen?

Ergebnis der Schlichtungstätigkeit der Berliner Schiedspersonen

Jahr

2006

2007

2008

Veränderung 2008 zu 2006 in %

Zahl der Schiedspersonen

82

81

80

-2,5

Bürgerliche Streitfälle

115

147

120

4,3

davon verhandelt

107

125

95

-11,2

davon verglichen

67

73

57

-15

Strafsachen

64

64

68

6,25

davon verhandelt

54

58

56

3,7

davon verglichen

29

31

32

10,3

Gesamt

179

211

188

5

davon verhandelt

161

183

151

-6,2

davon verglichen

96

104

89

-7,3

Vergleichsquote

59,6%

56,8%

58,9

-1,2

D.h. die 80 Berliner Schiedspersonen haben 188 Schiedsverfahren in 2008 bearbeitet und in in 58,9 % der Fälle einen Vergleich erzielt.

 

 

 

 

 

 

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