- Das Schiedsamt ist die Stelle, an der die außergerichtliche Streitschlichtung stattfindet.
- Die Einrichtung eines Schiedsamtsbezirks, dessen Abgrenzung und die Bestimmung des Dienstsitzes der Schiedsperson obliegt dem jeweiligen Bezirksamt.
- Die Schiedspersonen sind Landesehrenbeamte auf Zeit. Sie werden von den Bezirksverordnetenversammlungen gewählt und vom Präsidenten des jeweils zuständigen Amtsgerichtes ernannt.
- Aufgrund des durch sie abgelegten Diensteides sind die Schiedspersonen zur uneingeschränkten Verschwiegenheit und unparteiischen Amtsführung verpflichtet.
- Die Dienstaufsicht über die Schiedsperson übt der Präsident des Amtsgerichtes aus, in dessen Bezirk die Schiedsperson ihren Amtssitz hat.
- Der Präsident des Amtsgerichtes ist Dienstvorgesetzter der Schiedsperson.
Die Schiedsperson ist für Ihren "Fall" zuständig, wenn der/die Antragsgegner/in im Schiedsamtsbezirk wohnt. Wohnt der/die Antragsgegner/in in einem anderen Bezirk, so muss bei der dort tätigen Schiedsperson der Antrag zur Streitschlichtung aufgegeben werden.
Welche Schiedsperson ist für Sie zuständig ?
Über den Link Schiedspersonensuche können Sie Ihr zuständiges Schiedsamt und die zuständige Schiedsperson heraussuchen.
Welchen Erfolg können Sie sich vom Gang zum Schiedsamt versprechen?
Ergebnis der Schlichtungstätigkeit der Berliner Schiedspersonen | | Jahr | 2006 | 2007 | 2008 | Veränderung 2008 zu 2006 in % | Zahl der Schiedspersonen | 82 | 81 | 80 | -2,5 | Bürgerliche Streitfälle | 115 | 147 | 120 | 4,3 | davon verhandelt | 107 | 125 | 95 | -11,2 | davon verglichen | 67 | 73 | 57 | -15 | Strafsachen | 64 | 64 | 68 | 6,25 | davon verhandelt | 54 | 58 | 56 | 3,7 | davon verglichen | 29 | 31 | 32 | 10,3 | Gesamt | 179 | 211 | 188 | 5 | davon verhandelt | 161 | 183 | 151 | -6,2 | davon verglichen | 96 | 104 | 89 | -7,3 | Vergleichsquote | 59,6% | 56,8% | 58,9 | -1,2 | D.h. die 80 Berliner Schiedspersonen haben 188 Schiedsverfahren in 2008 bearbeitet und in in 58,9 % der Fälle einen Vergleich erzielt. | | | | | | | | |
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