- Gebühr für das Schlichtungsverfahren : 10,00 € - 38,00 €
(abhängig vom Erfolg und der Schwierigkeit der Schlichtungsverhandlung) - Auslagenersatz: ca. 12,50 €; (Schreibkosten/ Porto /Telefon)
Bei Antragstellung zu entrichtender Kostenvorschuss: 40,00 €
Hinweis: Einige Rechtschutzversicherungen übernehmen die Kosten.
Spenden
Wenn Sie die ehrenamtliche Arbeit und die Fortbildung der Schiedspersonen unterstützen wollen, können Sie dies gerne mit einer Spende zugunsten des
Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen Konto Nr. 11 44 91 01, Postbank Berlin, BLZ 10010010
gegen eine Spendenbescheinigung für diesen gemeinnützigen Zweck tun.
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